Das neue gewerbegebiet

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B236/B252

Was wir machen

Als interkommunaler Zweckverband schaffen wir ein Flächenangebot für die Ansiedlung von Unternehmen im Norden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Durch den Neubau der Umgehungsstraße B252 mit Anschluss an die B236 bieten wir in verkehrsgünstiger Lage insgesamt rund 17 Hektar Gewerbeflächen an. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Zweckverband, das Gewerbegebiet und die Region sowie Aktuelles zu Planung und Baufortschritt.

Unter „Kontakt“ finden Sie ein Formular, das Sie für Fragen zum Gewerbegebiet nutzen können. Gerne können Sie auch direkt die Mitglieder des Verbandsvorstands ansprechen.

 

Bürgermeister Holger Siemon

„Wir haben den besten Standort, den man sich wünschen kann!“

Bürgermeister Christian Klein

„Ein Gewerbegebiet, das innovativen Unternehmen Perspektiven und Chancen bietet.“

Bürgermeister Lothar Koch

„Ein Gewerbegebiet, das bestens gelegen und erschlossen ist.“

Holger Siemon

Bürgermeister
Gemeinde Münchhausen

Kontaktdaten

Münchhausen:
Bürgermeister
Holger Siemon
Tel.:06457/9122-11
info@gemeinde-muenchhausen.de

Christian Klein

Bürgermeister
Stadt Battenberg

Kontaktdaten
Battenberg:
Bürgermeister
Christian Klein
Tel.:06452/9344-12
buergermeister@battenberg-eder.de
 

Lothar Koch

Bürgermeister
Gemeinde Burgwald

Kontaktdaten
Burgwald:
Bürgermeister
Lothar Koch
Tel.:06451/7206-11
koch.lothar@burgwald.de

Aktuelles

Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen in ihrer Sitzung am 26.03.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ in den Ortsteilen Münchhausen, Wollmar und Simtshausen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 23.05.2024 (Az.: RPGI-31-61a0100/10-2015/6, Dokument Nr.: 2024/687382) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Münchhausen wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis nach § 215 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
(Planteil – unmaßstäblich)

Flächennutzungsplan

Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen,

Münchhausen, den 29.05.2024

Siemon, Bürgermeister

Neues aus dem Gewerbegebiet

Neues aus dem Gewerbegebiet

Inzwischen wurden die Stellungnahmen zur zweiten Offenlegung bearbeitet. Die Gemeindevertretung Münchhausen  hat in ihrer Sitzung am 26. März 2024 den daraus resultierenden Abwägungsbeschlüssen zugestimmt. Damit ist die Planreife des Bebauungsplans gegeben und es besteht Baurecht. Zeitgleich wird der Bebauungsplan zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet.

Der Zeitplan sieht vor, dass nach erfolgter Ausschreibung  und Vergabe der Bauleistungen zeitnah mit der Erschließung begonnen wird. Ab Herbst 2024 ist die Möglichkeit der Bebauung durch interessierte Unternehmen vorgesehen.

Aufgrund des Baufortschritts und der damit verbundenen Aufgaben hat der Vorstand des Verbandes in seiner Sitzung am 26.02.2024 Thomas Engelbach zum zweiten, technischen Geschäftsführer ernannt. Thomas Engelbach ist seit Juli 2023 Bauamtsleiter der Gemeinde Münchhausen und verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs über eine ausgezeichnete Expertise für diesen Bereich.

Luftbildaufnahme mit Kennzeichnung des Gewerbegebiets

 

Zweckverband Gewerbegebiet B236/B252

Manfred Glaßl (1. Beigeordneter Burgwald), Christian Klein (Bürgermeister Battenberg), Claudia Volmer (Geschäftsführerin des Zweckverbandes), Holger Siemon (Bürgermeister Münchhausen)

Sie planen die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebietes B236/B252 bei Münchhausen: (von links) Manfred Glaßl (Erster Beigeordneter Burgwald), Christian Klein (Bürgermeister Battenberg), . Claudia Volmer (Geschäftsführerin Zweckverband) und Holger Siemon (Bürgermeister Münchhausen).
Foto: Thomas Hoffmeister
off123

Grundsätzliches

Der Zweckverband Gewerbegebiet B236/B252 wurde gemeinsam von der Stadt Battenberg, sowie den Gemeinden Münchhausen und Burgwald gegründet. Ziel ist es, Gewerbe an einem sinnhaft ausgewählten Standort zu bündeln, statt in jeder Kommune kleine Gewerbegebiete separat zu planen.

Dadurch stehen insgesamt fast 17 Hektar dort zur  Verfügung, wo in naher Zukunft zwei (neue) Bundesstraßen aufeinandertreffen. Die Gewerbegrundstücke finden sich zwar außerhalb der Ortslage, sind aber durch ihre Nähe und die zukunftsträchtige Integration von ÖPNV, Rad- und auch Fußwegen ohne individuellen Autoverkehr zu erreichen.

Hohe Priorität hat die nachhaltige Gestaltung des Gewerbegebiets. Neben der Straße sorgt eine Versickerungsrinne dafür, dass Regenwasser nicht in einen Kanal abgeführt wird. Durch nennenswert viel Straßenbegleitgrün wird das Mikroklima positiv beeinflusst und vermieden, dass der Eindruck einer lediglich schmucklos asphaltierten Fläche entsteht. Außerdem sieht der Bebauungsplan neben Dachbegrünung und Photovoltaikpflicht eine dezentrale Oberflächenwasserbewirtschaftung auf den einzelnen Grundstücken vor.

Kontaktdaten und Informationen sind unter anderem auf der Webseite des Zweckverbandes zu finden:

https://www.gewerbegebietb236-b252.de

 

Bau- und Planungsstand

Das Bauleitverfahren ist in Bearbeitung und soll bis zum Sommer 2023 abgeschlossen sein. Für den Herbst ist der Beginn der Erschließungsmaßnahmen vorgesehen. Aktuell werden die Stellungnahmen der ersten Offenlegung bearbeitet. Nach der zweiten Offenlegung im Sommer sind für den September die Abwägungsbeschlüsse durch die Gemeindevertretung Münchhausen vorgesehen. Danach ist die Planreife des Bebauungsplans gegeben und es besteht Baurecht. Zeitgleich wird der Bebauungsplan zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet.

Inzwischen ist außerdem ein Antrag auf Fördermittel beim Land Hessen für die Erschließung des Gewerbegebiets gestellt worden. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird in den nächsten Wochen mit einem positiven Bescheid gerechnet. Allerdings ist noch nicht absehbar, wie hoch der Förderbetrag sein wird.

 

Organisatorisches

Am 1. März 2023 hat der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Münchhausen, Holger Siemon, sein Amt angetreten. Aufgrund der Satzung des Zweckverbands ist er damit kraft seines Amtes auch Vorstandsvorsitzender des Zweckverbands Gewerbegebiet B236/B252. Bisher war er neben seiner Tätigkeit als Bauamtsleiter der Gemeinde Münchhausen als Geschäftsführer des Verbandes eingesetzt.

Als neue Geschäftsführerin hat der Verbandsvorstand in seiner Sitzung am 10.03.2023 einstimmig Claudia Volmer berufen. Sie ist Leiterin der Finanzabteilung der Gemeinde Münchhausen und stand in dieser Funktion bereits bisher dem Verbandsvorstand zur Erledigung von Aufgaben, insbesondere der Kassengeschäfte,  zur Verfügung.

Neuer Vorstandsvorsitzender

Peter Funk überreicht Holger Siemon sybolisch einen Schlüssel.

Am 1. März 2023 hat der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Münchhausen, Holger Siemon, sein Amt angetreten. Aufgrund der Verbandssatzung ist er damit kraft seines Amtes auch Vorstandsvorsitzender des Zweckverbands Gewerbegebiet B236/B252. Bisher war er als Geschäftsführer des Verbandes berufen.

Der Verbandsvorstand wird in Kürze eine neue Geschäftsführung berufen.

Standort

ZV Gewerbegebiet B236/B252:

Interkommunal – innovativ – nachhaltig

Ein hessenweit einmaliges Projekt: Drei Kommunen aus zwei Landkreisen und sogar aus zwei Regierungsbezirken haben für die Entwicklung eines Gewerbegebiets einen gemeinsamen Zweckverband gegründet. Beteiligt sind die Stadt Battenberg, sowie die Gemeinde Münchhausen und die Gemeinde Burgwald.

Gewerbe wird hier an einem klug ausgewählten Standort gebündelt – statt in jeder Kommune kleine Gewerbegebiete separat zu planen. Dadurch stehen insgesamt fast 17 Hektar zur Verfügung. Und das dort, wo in Zukunft zwei Bundesstraßen aufeinandertreffen.

Die Gewerbegrundstücke finden sich zwar außerhalb der Ortslage, sind aber durch ihre Nähe und die zukunftsträchtige Integration von ÖPNV, Rad- und auch Fußwegen ohne individuellen Autoverkehr zu erreichen.

Ein großer Pluspunkt ist für interessierte Unternehmen der kurze Weg zu den Ansprechpartnern des Verbandsvorstands. Hierbei handelt es sich um die drei Bürgermeister der beteiligten Kommunen, die nahezu jeder Zeit erreichbar sind und damit schnelle Entscheidungen auf den Weg bringen können.

Verkehrsanbindung:

Individuell – öffentlich – zeitgemäß

Das Gewerbegebiet entsteht im Norden des Landkreises Marburg-Biedenkopf an der Grenze zum Landkreis Waldeck-Frankenberg. Es liegt direkt an der Kreuzung der neuen Trassen der Bundesstraßen 236 und 252. Unternehmen haben damit eine schnelle Verkehrsanbindung:

  • nach Norden über Frankenberg in Richtung Korbach und weiter nach Kassel
  • nach Süden über Wetter und Lahntal in Richtung Marburg und weiter nach Frankfurt
  • nach Westen über Biedenkopf in Richtung Sauerland und ganz Nordrheinwestfalen

Insbesondere die nördlichen Stadtteile von Marburg, also Michelbach und Wehrda, sind schnell erreichbar.

Die Freigabe der neuen Trasse der Bundesstraße B252 im Norden erfolgte im Herbst 2023. Der Abschnitt im Süden folgt Ende 2024/Anfang 2025.​

Aber nicht nur aufgrund dieser Straße bietet das Gewerbegebiet eine sehr gute Verkehrsanbindung. Es wird durch die Einrichtung einer Bushaltestelle eine Zustiegsmöglichkeit zu den Linien des RMV geschaffen. Der Bahnhof Münchhausen ist fußläufig über einen Gehweg  zu erreichen. Außerdem wird das Gewerbegebiet durch einen Radweg an das Wegesystem des Umlands angeschlossen. Und auch innerhalb des Gebiets entsteht ein kombinierter Rad- und Fußweg.

Insgesamt entsteht ein Gewerbegebiet in attraktiver Lage außerhalb des Ortes, dessen Erreichbarkeit auf allen erdenklichen Wegen gewährleistet ist.

Planung & Bau

Bekanntmachungen

Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen in ihrer Sitzung am 26.03.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ in den Ortsteilen Münchhausen, Wollmar und Simtshausen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 23.05.2024 (Az.: RPGI-31-61a0100/10-2015/6, Dokument Nr.: 2024/687382) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Münchhausen wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis nach § 215 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
(Planteil – unmaßstäblich)

Flächennutzungsplan

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Münchhausen, den 29.05.2024

Siemon, Bürgermeister

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