B236/B252

Was wir machen
Als interkommunaler Zweckverband schaffen wir ein Flächenangebot für die Ansiedlung von Unternehmen im Norden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Durch den Neubau der Umgehungsstraße B252 mit Anschluss an die B236 bieten wir in verkehrsgünstiger Lage insgesamt rund 17 Hektar Gewerbeflächen an. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Zweckverband, das Gewerbegebiet und die Region sowie Aktuelles zu Planung und Baufortschritt.
Unter „Kontakt“ finden Sie ein Formular, das Sie für Fragen zum Gewerbegebiet nutzen können. Gerne können Sie auch direkt die Mitglieder des Verbandsvorstands ansprechen.

„Wir haben den besten Standort, den man sich wünschen kann!“

„Ein Gewerbegebiet, das innovativen Unternehmen Perspektiven und Chancen bietet.“

„Ein Gewerbegebiet, das bestens gelegen und erschlossen ist.“
Holger Siemon
Bürgermeister
Gemeinde Münchhausen
Kontaktdaten
Münchhausen:
Bürgermeister
Holger Siemon
Tel.:06457/9122-11
info@gemeinde-muenchhausen.de
Christian Klein
Bürgermeister
Stadt Battenberg
Kontaktdaten
Lothar Koch
Bürgermeister
Gemeinde Burgwald
Kontaktdaten
Bürgermeister
Aktuelles

Spatenstich für Gewerbegebiet bei Münchhausen
Bei bestem Frühlingswetter fand am 7. März 2025 der symbolische erste Spatenstich für das neue interkommunale Gewerbegebiet am Schnittpunkt der Bundesstraßen 236 und 252 statt. „Wir sind positiv gestimmt und geben Gas“, sagte ein gut gelaunter Münchhäuser Bürgermeister Holger Siemon, als er mit seinen beiden Bürgermeisterkollegen Christian Klein (Battenberg) und Lothar Koch (Burgwald) die Anwesenden begrüßte. Neben dem Verbandsvorsitzenden Wolfang Henseling nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bau- und Planungsfirmen sowie der heimischen Volksbank Mittelhessen und der Sparkasse Marburg-Biedenkopf teil.
Obwohl bisher noch keine umfangreiche Werbung für das Gewerbegebiet gemacht wurde, liegen bereits sieben Reservierungen für Grundstücke vor. In drei Fällen steht ein Vertragsabschluss kurz bevor. Bei den Interessenten handelt es sich um Firmen aus der Region. Aus diesem Grund wird der zukünftigen Vermarktung des Gebiets positiv entgegen gesehen.
In Bezug auf die Finanzierung des Gewerbegebiets legen die drei Bürgermeister als Vorstand des Zweckverbands großen Wert darauf, dass die regionale Volksbank Mittelhessen und die Sparkasse Marburg-Biedenkopf beteiligt sind. Außerdem wird das Vorhaben durch die Wi-Bank aus Mitteln des Hessischen Wirtschaftsministeriums gefördert.
Für Interessenten, die sich bis zum 30. Juni 2025 für den Kauf eines Grundstücks entscheiden, hat die Verbandsversammlung einen Vorzugspreis von 65 Euro/m² festgelegt.
Seit dem 24. Februar 2025 wurde die Baustelle für das neue Gewerbegebiet eingerichtet. Nahe des Kreisverkehrsplatzes am Schnittpunkt der Straßen B 236, B 252 und K 40 wurde ein Platz für Container, Material und Gerät angelegt. Ein weiteres Zwischenlager befindet sich am Feld- und Radweg Nahe der Wollmartalbrücke. Als erstes Gewerk wird die Wasserleitung von der Ortslage Münchhausen bis zum neuen Gewerbegebiet verlegt. Hierfür wurde in der Battenberger Straße (K 40) bereits die Verkehrssicherung aufgebaut und erste Suchschachtungen vorgenommen. Parallel wurden seit dem 3. März erste Wasserrohre in das Bankett neben dem Feld- und Radweg verlegt.
Von der Straße Zum Steinacker bis zur Querung in das Gewerbegebiet im Bereich des Parkplatzes an der B 236 sind etwa 650 m Rohre zu verlegen. Von der Einbindung in der Ortslage von Münchhausen bis zum Feld- und Radweg an der Straße Zum Steinacker sind weitere 370 m Wasserleitung zu verlegen. Dies soll überwiegend im nördlichen Seitenstreifen der Battenberger Straße erfolgen. Startpunkt ist im Bereich der Einmündung der Feldstraße in der Ortslage von Münchhausen.
Zur Verlegung der Wasserleitung ist es erforderlich, dass die Battenberger Straße abschnittsweise halbseitig gesperrt wird. Der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage durch die Baustelle geleitet. Dabei ist mit Behinderungen zu rechnen. Auch der Rad- und Feldweg Richtung Wollmar muss während der Dauer der Bauarbeiten voll gesperrt werden. Als Umleitungsstrecke steht die K 40 zur Verfügung, die zwischen der Ortslage von Münchhausen und dem Kreisverkehr an der B 252 in der Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt wurde.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt durch die STRABAG GmbH, Bad Hersfeld / Gruppe Fritzlar. Die Verkehrssicherung erfolgt durch die B. A. S. Verkehrstechnik AG, Gießen. Die Bauüberwachung wird vom Ingenieurbüro Oppermann GmbH aus Vellmar, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wird vom Büro sand12 GmbH aus Marburg und die bodenkundliche Baubegleitung vom Büro GeoLook aus Münchhausen wahrgenommen. Vorhabenträger der Maßnahme ist der Zweckverband Gewerbegebiet B 236 / B 252, für den die Gemeinde Münchhausen die Geschäftsführung wahrnimmt.
Zweckverband und Gemeinde bitten um Verständnis für die Belästigungen und Behinderungen, die mit der Baumaßnahme verbunden sind sowie um Vorsicht und Rücksichtnahme im Umfeld der Baustelle.

Erschließungsmaßnahmen beginnen
Die europaweite Ausschreibung der Erschließungsleistungen für das Gewerbegebiet ist erfolgreich durchgeführt worden. Aufgrund des Ergebnisses erfolgte die Vergabe des Auftrags am 9. Dezember 2024 an die STRABAG GmbH, Bad Hersfeld. Bei geeigneter Witterung wird Ende Februar wird mit den Bauarbeiten begonnen.
Interessierte Unternehmen können bereits jetzt Grundstücke erwerben und mit ihren Planungen beginnen. Konkrete Grundstücksverkäufe werden aktuell schon vorbereitet und stehen kurz vor dem Abschluss. Für schnell Entschlossene hat die Verbandsversammlung für Verkäufe bis zum 30. Juni 2025 einen attraktiven Preis festgelegt. Ansprechpartner sind neben der Geschäftsführung des Verbands die drei Bürgermeister der beteiligten Kommunen, insbesondere Holger Siemon als Vorstandsvorsitzender.
Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen in ihrer Sitzung am 26.03.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ in den Ortsteilen Münchhausen, Wollmar und Simtshausen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung vom 23.05.2024 (Az.: RPGI-31-61a0100/10-2015/6, Dokument Nr.: 2024/687382) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Münchhausen wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis nach § 215 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Flächennutzungsplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
(Planteil – unmaßstäblich)
Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen,
Münchhausen, den 29.05.2024
Siemon, Bürgermeister

Neues aus dem Gewerbegebiet
Inzwischen wurden die Stellungnahmen zur zweiten Offenlegung bearbeitet. Die Gemeindevertretung Münchhausen hat in ihrer Sitzung am 26. März 2024 den daraus resultierenden Abwägungsbeschlüssen zugestimmt. Damit ist die Planreife des Bebauungsplans gegeben und es besteht Baurecht. Zeitgleich wird der Bebauungsplan zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet.
Der Zeitplan sieht vor, dass nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen zeitnah mit der Erschließung begonnen wird. Ab Herbst 2024 ist die Möglichkeit der Bebauung durch interessierte Unternehmen vorgesehen.
Aufgrund des Baufortschritts und der damit verbundenen Aufgaben hat der Vorstand des Verbandes in seiner Sitzung am 26.02.2024 Thomas Engelbach zum zweiten, technischen Geschäftsführer ernannt. Thomas Engelbach ist seit Juli 2023 Bauamtsleiter der Gemeinde Münchhausen und verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs über eine ausgezeichnete Expertise für diesen Bereich.
Zweckverband Gewerbegebiet B236/B252

Sie planen die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebietes B236/B252 bei Münchhausen: (von links) Manfred Glaßl (Erster Beigeordneter Burgwald), Christian Klein (Bürgermeister Battenberg), . Claudia Volmer (Geschäftsführerin Zweckverband) und Holger Siemon (Bürgermeister Münchhausen).
Foto: Thomas Hoffmeister
off123
Grundsätzliches
Der Zweckverband Gewerbegebiet B236/B252 wurde gemeinsam von der Stadt Battenberg, sowie den Gemeinden Münchhausen und Burgwald gegründet. Ziel ist es, Gewerbe an einem sinnhaft ausgewählten Standort zu bündeln, statt in jeder Kommune kleine Gewerbegebiete separat zu planen.
Dadurch stehen insgesamt fast 17 Hektar dort zur Verfügung, wo in naher Zukunft zwei (neue) Bundesstraßen aufeinandertreffen. Die Gewerbegrundstücke finden sich zwar außerhalb der Ortslage, sind aber durch ihre Nähe und die zukunftsträchtige Integration von ÖPNV, Rad- und auch Fußwegen ohne individuellen Autoverkehr zu erreichen.
Hohe Priorität hat die nachhaltige Gestaltung des Gewerbegebiets. Neben der Straße sorgt eine Versickerungsrinne dafür, dass Regenwasser nicht in einen Kanal abgeführt wird. Durch nennenswert viel Straßenbegleitgrün wird das Mikroklima positiv beeinflusst und vermieden, dass der Eindruck einer lediglich schmucklos asphaltierten Fläche entsteht. Außerdem sieht der Bebauungsplan neben Dachbegrünung und Photovoltaikpflicht eine dezentrale Oberflächenwasserbewirtschaftung auf den einzelnen Grundstücken vor.
Kontaktdaten und Informationen sind unter anderem auf der Webseite des Zweckverbandes zu finden:
https://www.gewerbegebietb236-b252.de
Bau- und Planungsstand
Nachdem alle erforderlichen Beschlüsse gefasst und notwendige Genehmigungen erteilt sind, ist die Planreife des Bebauungsplans gegeben und es besteht Baurecht. Im letzten Quartal 2024 wurde die Ausschreibung und die Vergabe der Erschließungsarbeiten erfolgreich durchgeführt.
Ende Februar 2025 wird mit den ersten Arbeiten vor Ort begonnen. Der Bauzeitenplan sieht vor, dass die Erschließung des Gewerbegebiets bis 30.06.2026 abgeschlossen wird.
Schon jetzt ist es für interessierte Unternehmen möglich, Grundstücke zu erwerben und mit eigenen Planungen zu beginnen. Auf Wunsch wird auch gerne geprüft, ob eine Bebauung des erworbenen Grundstückes schon während der laufenden Erschließungsarbeiten ermöglicht werden kann.
Organisatorisches
Am 1. März 2023 hat der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Münchhausen, Holger Siemon, sein Amt angetreten. Aufgrund der Satzung des Zweckverbands ist er damit kraft seines Amtes auch Vorstandsvorsitzender des Zweckverbands Gewerbegebiet B236/B252. Bisher war er neben seiner Tätigkeit als Bauamtsleiter der Gemeinde Münchhausen als Geschäftsführer des Verbandes eingesetzt.
Als neue Geschäftsführerin hat der Verbandsvorstand in seiner Sitzung am 10.03.2023 einstimmig Claudia Volmer berufen. Sie ist Leiterin der Finanzabteilung der Gemeinde Münchhausen und stand in dieser Funktion bereits bisher dem Verbandsvorstand zur Erledigung von Aufgaben, insbesondere der Kassengeschäfte, zur Verfügung.
Neuer Vorstandsvorsitzender
Am 1. März 2023 hat der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Münchhausen, Holger Siemon, sein Amt angetreten. Aufgrund der Verbandssatzung ist er damit kraft seines Amtes auch Vorstandsvorsitzender des Zweckverbands Gewerbegebiet B236/B252. Bisher war er als Geschäftsführer des Verbandes berufen.
Der Verbandsvorstand wird in Kürze eine neue Geschäftsführung berufen.
ZV Gewerbegebiet B236/B252:
Interkommunal – innovativ – nachhaltig
Ein hessenweit einmaliges Projekt: Drei Kommunen aus zwei Landkreisen und sogar aus zwei Regierungsbezirken haben für die Entwicklung eines Gewerbegebiets einen gemeinsamen Zweckverband gegründet. Beteiligt sind die Stadt Battenberg, sowie die Gemeinde Münchhausen und die Gemeinde Burgwald.
Gewerbe wird hier an einem klug ausgewählten Standort gebündelt – statt in jeder Kommune kleine Gewerbegebiete separat zu planen. Dadurch stehen insgesamt fast 17 Hektar zur Verfügung. Und das dort, wo in Zukunft zwei Bundesstraßen aufeinandertreffen.
Die Gewerbegrundstücke finden sich zwar außerhalb der Ortslage, sind aber durch ihre Nähe und die zukunftsträchtige Integration von ÖPNV, Rad- und auch Fußwegen ohne individuellen Autoverkehr zu erreichen.
Ein großer Pluspunkt ist für interessierte Unternehmen der kurze Weg zu den Ansprechpartnern des Verbandsvorstands. Hierbei handelt es sich um die drei Bürgermeister der beteiligten Kommunen, die nahezu jeder Zeit erreichbar sind und damit schnelle Entscheidungen auf den Weg bringen können.
Verkehrsanbindung:
Individuell – öffentlich – zeitgemäß
Das Gewerbegebiet entsteht im Norden des Landkreises Marburg-Biedenkopf an der Grenze zum Landkreis Waldeck-Frankenberg. Es liegt direkt an der Kreuzung der neuen Trassen der Bundesstraßen 236 und 252. Unternehmen haben damit eine schnelle Verkehrsanbindung:
- nach Norden über Frankenberg in Richtung Korbach und weiter nach Kassel
- nach Süden über Wetter und Lahntal in Richtung Marburg und weiter nach Frankfurt
- nach Westen über Biedenkopf in Richtung Sauerland und ganz Nordrheinwestfalen
Insbesondere die nördlichen Stadtteile von Marburg, also Michelbach und Wehrda, sind schnell erreichbar.
Die Freigabe der neuen Trasse der Bundesstraße B252 im Norden erfolgte im Herbst 2023. Der Abschnitt im Süden folgt Ende 2024/Anfang 2025.
Aber nicht nur aufgrund dieser Straße bietet das Gewerbegebiet eine sehr gute Verkehrsanbindung. Es wird durch die Einrichtung einer Bushaltestelle eine Zustiegsmöglichkeit zu den Linien des RMV geschaffen. Der Bahnhof Münchhausen ist fußläufig über einen Gehweg zu erreichen. Außerdem wird das Gewerbegebiet durch einen Radweg an das Wegesystem des Umlands angeschlossen. Und auch innerhalb des Gebiets entsteht ein kombinierter Rad- und Fußweg.
Insgesamt entsteht ein Gewerbegebiet in attraktiver Lage außerhalb des Ortes, dessen Erreichbarkeit auf allen erdenklichen Wegen gewährleistet ist.

Planung & Bau
Erschließungsmaßnahmen beginnen
Nachdem alle erforderlichen Beschlüsse gefasst und notwendige Genehmigungen erteilt sind, ist die Planreife des Bebauungsplans gegeben und es besteht Baurecht. Im letzten Quartal 2024 wurde die Ausschreibung und die Vergabe der Erschließungsarbeiten erfolgreich durchgeführt.
Ende Februar 2025 wird mit den ersten Arbeiten vor Ort begonnen. Der Bauzeitenplan sieht vor, dass die Erschließung des Gewerbegebiets bis 30.06.2026 abgeschlossen wird.
Schon jetzt ist es für interessierte Unternehmen möglich, Grundstücke zu erwerben und mit eigenen Planungen zu beginnen. Auf Wunsch wird auch gerne geprüft, ob eine Bebauung des erworbenen Grundstückes schon während der laufenden Erschließungsarbeiten ermöglicht werden kann.
Haushaltsgenehmigung 2024
Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen in ihrer Sitzung am 26.03.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ in den Ortsteilen Münchhausen, Wollmar und Simtshausen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung vom 23.05.2024 (Az.: RPGI-31-61a0100/10-2015/6, Dokument Nr.: 2024/687382) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Münchhausen wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweis nach § 215 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Flächennutzungsplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
(Planteil – unmaßstäblich)
Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen,
Münchhausen, den 29.05.2024
Siemon, Bürgermeister
Haushaltsgenehmigung 2023
Satzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet B236/B252
Haushaltsgenehmigung 2022
Haushaltsgenehmigung 2021
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